IJOS - BLOG

Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement

Sonderseminar: Wie geht es ohne Rahmenvertrag in Niedersachsen weiter?

Donnerstag 15. Dezember 2011 von Frank Plaßmeyer

Entgelte verhandeln in schwierigen Zeiten.

Aufgrund der großen Nachfrage und der abstrusen und teilweise existenzbedrohenden Probleme, mit der sich viele Einrichtungsträger der Erziehungshilfe derzeit konfrontiert sehen, haben wir ein Spezialseminar aufgelegt.

Inhaltlich geht es darum, wie in Zeiten ohne Rahmenvertrag überhaupt noch Entgelte in der Erziehungshilfe verhandelt werden können.

Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungsflyer, den Sie hier herunterladen können. Anmeldungen nehmen wir ab sofort entgegen. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

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IJOS-Entgeltumfrage 2011 gestartet!

Mittwoch 7. Dezember 2011 von Frank Plaßmeyer

Jetzt ist es endlich soweit!

Gerade eben haben wir unsere Entgeltumfrage 2011 gestartet. Alle stationären Erziehungshilfeeinrichtungen (zunächst in NRW und Niedersachsen) können sich ab sofort beteiligen. Wenn Sie keine Info-Mail erhalten haben und trotzdem mitmachen möchten, dann reicht ein E-Mail an: info@ijos.net mit dem Betreff “Statistik”. Wir senden Ihnen dann umgehend einen Zugang zu Umfrage. Als Belohnung für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen individuellen Branchenvergleich. Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.

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Jugendamt Dortmund: Eklatante Versäumnisse und ein grob fahrlässiger Umgang mit Geldern

Sonntag 4. Dezember 2011 von Frank Plaßmeyer

Da fehlen einem die Worte!

Gerade eben stosse ich auf einen interessanten Zeitungsartikel der WAZ vom 28.11.2011. Es geht um eine durch das Jugendamt Dortmund versäumte Berechnung von Kosten für den Bereich “Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” an das Land NRW.

Hier ein Auszug: “Während die Politiker aus Geldnot und gegen öffentliche Proteste Stadtbezirke zusammenlegen, in der Hoffnung, irgendwann eine Mio. Euro zu sparen, lässt das Jugendamt Einnahmen von rund 7,8 Mio. Euro durch die Lappen gehen….(…). Auf „mindestens 7,8 Mio. Euro” sollen sich die offenen Ansprüche der Stadt von Januar 2008 bis Ende Juni 2011 belaufen. Einen Großteil des Geldes wird die Stadt in den Wind schreiben müssen.”

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

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Entwarnung: Sachkostenzuwendungen = Steuerfreier Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG)

Dienstag 29. November 2011 von Frank Plaßmeyer

Gerade eben hatte ich das Vergnügen, ein sehr interessantes Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu führen, die auf Leitungsebene zuständig ist für Steuerbefreiungsvorschriften.

Bereits im Frühjahr habe ich an dieser Stelle über die starke Verunsicherung in der Jugendhilfe berichtet, die mit dem BMF-Schreiben v. 21.04.2011 einhergegangen ist. Hier kann ich nun erfreulicherweise Entwarnung geben.

In Kürze ist nun mit einem neuen Schreiben des BMF zu rechnen. In diesem Schreiben wird dann klargestellt werden, dass Sachkostenzuwendungen eines Trägers an sog. familienanaloge Wohnformen (ausgelagerte Wohngruppenplätze bei angestellten Mitarbeitenden) i.S. des § 3 Nr. 50 EStG als steuerfreier Auslagenersatz gelten. Pauschale Leistungen zur Abgeltung von Aufwendungen können in diesem Zusammenhang steuerlich Arbeitslohn oder steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG sein. Die Landesfinanzministerien sind bereits über den neuen Sachstand informiert und werden alle Untergliederungen in Kürze informieren.

Den Empfängern (also den Arbeitnehmern) derartiger Sachkostenzuwendungen empfehle ich dennoch zur Absicherung,  Belege über die Verwendung dieser Gelder zu sammeln. Der Bundesfinanzhof fordert, dass der Steuerpflichtige (für § 3 Nr. 50 EStG) nachweist, dass der Pauschalbetrag im Großen und Ganzen den tatsächlichen Aufwendungen entspricht. Das dürfte nicht schwer fallen.

Endlich mal eine positive Entwicklung!

Hier nun als Ergänzung ein aktueller Auszug aus einem Schreiben des BMF v. 01.12.2011:

“Bei dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis dürfte es sich um Arbeitnehmer handeln, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG beziehen. Soweit die Betreuungsperson als Arbeitnehmer(in) des freien Trägers tätig ist, wird ihr Gehalt für die Betreuungstätigkeit geleistet. Die Sach- und Unterhaltskostenpauschale je Monat und Kind ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die Arbeitslohn darstellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Sach- und Unterhalts- kostenpauschale als steuerfreier Auslagenersatz i. S. d. § 3 Nummer 50 EStG zu behandeln, wenn sie den für in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gezahlten Sätzen entspricht. Die Pauschalen gehen in diesem Fall nicht in die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein. Gleiches trifft auf einmalige Beihilfen zu, die auf Einzelantrag und durch Nach- weis erstattet werden.
Korrespondierend dazu dürfen nach § 3c Absatz 1 EStG die damit abgegoltenen Aufwen- dungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.”

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Info Nr. 11 der Landeskommission Jugendhilfe NRW

Samstag 1. Oktober 2011 von Frank Plaßmeyer

Es gibt wieder mal Neuigkeiten aus der NRW-Landeskommission Jugendhilfe. Die Geschäftsstelle beim Landschaftsverband Westfalen informiert mit Schreiben vom 05.09.2011 zu folgenden Themenbereichen:

  • Kosten pro Platz bei Neubauten
  • Tabelle Sachkostenrichtwerte ab 01.01.2012

Die vollständige Info kann man hier als PDF-Datei herunterladen. Leider hat die von der Geschäftstelle der Landekommission Jugendhilfe erstellte Datei eine schlechte Qualität, was wohl an einem fehlenden PDF-Programm liegt. Egal…, der Inhalt zählt schließlich.

Ich werde die Beschlüsse wie immer im Rahmen meiner Seminare ausführlich kommentieren. [...]

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Baurechtliche Beurteilung von Jugendhilfeeinrichtungen

Samstag 17. September 2011 von Frank Plaßmeyer

Jugendhilfeträger müssen sich zunehmend mehr mit dem Thema Baurecht beschäftigen. Immer häufiger erreichen mich Anfragen (…derzeit wöchentlich!), die sich auf den richtigen Umgang mit den örtlich zuständigen Bauämtern beziehen. Auch ich durfte in diesem Zusammenhang seit ungefähr einem Jahr meine eigenen, persönlichen Erfahrungen im Zusammenspiel mit drei (!) Bauämtern machen und weiß mittlerweile, dass es sowohl in NRW als auch in Niedersachsen keine einheitlichen Verfahren und Bewertungen seitens der Baubehörden gibt. Man ist abhängig von der jeweiligen örtlichen Rechtsauffassung. Die Effekte für die Einrichtungen sind teilweise fatal und können massive Auswirkungen auf die Finanzierungssituation der Einrichtungen haben. In Extremfällen droht sogar der Entzug der Betriebserlaubnis. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Thema Brandschutz genannt. Wer sich hiermit beschäftigt, merkt schnell, dass man es mit einem Faß ohne Boden zu tun hat.

Gerade eben habe ich vom ersten Vorsitzenden der Interessengemeinschaft von Kinderhäusern und Kinderkleinstheimen in Westfalen-Lippe e.V., Herrn Quenkert, ein Antwortschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung erhalten (das Schreiben steht hier zum download bereit). Den Inhalt finde ich erschreckend. Demzufolge sind Einrichtungen, die Kinder und/oder Jugendliche betreuen grundsätzlich als Sonderbauten nach § 54 der Bauordnung im Einzelfall baurechtlich zu beurteilen. Somit kann es zu unterschiedlichen Bewertungen über die einzuhaltenen Anforderungen durch die zuständigen Baubehörden kommen. Herzlichen Glückwunsch!

Ich schlage vor, dass sich ALLE Verbände schnellstmöglich diesem Thema widmen und dem Chaos ein Ende bereiten. Wir brauchen dringend verbindliche und einheitliche Regelungen für die Jugendhilfe.

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Sammlung der Rahmenverträge nach § 78 f SGB VIII

Dienstag 30. August 2011 von Frank Plaßmeyer

Ab sofort finden Sie hier auf unserem Weblog eine vollständige Sammlung aller Rahmenverträge nach § 78 f SGB VIII.

Die Sammlung finden Sie ab sofort hier.

Bitte helfen Sie uns dabei, diese Sammlung aktuell zu halten. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Bestandteil unserer Sammlung veraltet ist, so würden wir uns über ein E-Mail von Ihnen freuen. Wir werden den Bestand dann schnellstmögich aktualisieren und Ihnen als Belohnung eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Na, ist das nicht ein tolles ein Angebot?

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Staatssekretäre fordern Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches

Montag 18. Juli 2011 von Frank Plaßmeyer

Staatssekretäre fordern Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches im Bereich der Hilfen zur Erziehung

Eine Vorlage für die Koordinierungssitzung der sog. A-Staatssekretäre am 13.05.2011 begründet sowohl den Kosten- als auch den Anstieg der Fallzahlen im HzE-Bereich u.a. mit der starken Stellung der freien Träger bei der Ausgestaltung des Hilfeangebotes. In sehr vielen Fällen würden die Angebote der sozialpädagogischen Fachkräfte ins Leere laufen und nicht zu einer Verbesserung der Situation Kinder, Jugendlichen und deren Familien führen. Das System würde immer teurer werden.

Daher wird vorgeschlagen, sozialräumliche Alternativen einzuführen, die wirksamer und kostengünstiger sind. Die Rechtsgrundlagen im SGB VIII sollen daher geändert werden. Der Rechtsanspruch soll durch eine Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erbracht werden (Pflichtversorgung). Teure Heimunterbringungen sollen als teuerste Angebotsform durch kostengünstigere und fachlich sinnvollere Lösungen ersetzt werden. Erste Überlegungen wurden in diesem Zusammenhang bereits von den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin entwickelt.

DIe aus meiner Sicht äußerst delikate Vorlage für die Koordinierungssitzung der A- Staatssekretäre vom 13.05.2011, zur Wiedervorlage in einer Sitzung am 01.07.2011, mit dem Titel “Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen” ist nun auch öffentlich im Internet einsehbar. Die Vorlage können Sie daher u.a. hier downloaden.

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Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Geldleistungen

Freitag 3. Juni 2011 von Frank Plaßmeyer

… für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII und für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII.

Mit Schreiben vom 21.04.2011 teilt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zu den oben aufgeführten Bereichen mit, wie vereinnahmte Gelder zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen ab sofort steuerlich behandelt werden sollen.

So wie ich das Schreiben bislang verstanden habe, wird es zukünftig große Probleme insbesondere im Bereich der Erziehungsstellen (SPLG) nach § 34 SGB VIII geben, da nun offensichtlich auch Sachkostenpauschalen (Lebensmittel, Betreuungsbedarf, Wirtschaftsbedarf, etc.) als steuerpflichtige Einnahmen anzusehen und somit einkommensteuerpflichtig sind. Das bedeutet dann, dass die sog. “Fachfamilie” diese Einnahmen zu versteuern hat.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben: “Einnahmen einer Fachfamilie gemäß § 34 SGB VIII für die Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen nach § 2 Absatz 1 SGB IX sind auch nicht nach § 3 Nummer 10 EStG steuerfrei.”

Wir lassen diesen Sachverhalt gerade von einem Steuerrechtler prüfen und werden schnellstmöglich über das Ergebnis an dieser Stelle informieren.

Das Original-Schreiben finden Sie hier.

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Handbuch Pflegekinderhilfe endlich veröffentlicht

Freitag 20. Mai 2011 von Frank Plaßmeyer

Was lange währt…

Gerade eben ist das „Handbuch Pflegekinderhilfe in Deutschland” erschienen.

Das „Handbuch wurde zum Abschluss des Projektes „Pflegekinderhilfe in Deutschland” (2010) erstellt und steht nun endlich hier zum download zur Verfügung. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden vom Deutschem Jugendinstitut (DJI) und vom Deutschem Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) zahlreiche Informationen erarbeitet, die für alle Beteiligten in der Pflegekinderhilfe die Handlungs- und Rechtssicherheit erhöhen sollen.

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