Neuigkeiten und Bewährtes auf einen Blick!
IJOS Blog
29. März 2024
IJOS-Webinare
Unsere hochaktuellen Webinare sind grundsätzlich auf ein brandaktuelles Spezialthema ausgerichtet und haben eine hohe Praxisrelevanz.
In der Regel im 90-minütigen Format, behandeln die Webinare aktuelle Fragestellungen in kompakter Form, zu Themen wie Recht, Finanzierung, Datenschutz oder Pädagogik. Wir erweitern den Katalog stetig, sodass Sie immer auf neue und aktuelle Webinare zugreifen können.
Nehmen Sie teil: Ohne großen Zeitaufwand, mit geringen Kosten und vor allem vom eigenen Schreibtisch aus. IJOS Premium Mitglieder nehmen kostenfrei an unseren Webinaren teil, wenn sie sich vorher mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben.
Als Premium-Mitglied erhalten Sie einen besonderen Service
Mehr als 500 Mitgliedseinrichtungen bundesweit können sich nicht irren. Mit unserer Premium-Mitgliedschaft bieten wir ausgewählte Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die wir unseren Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung stellen. Über die Premium-Mitgliedschaft sind Jugendhilfeeinrichtungen wechselseitig miteinander verbunden. Mit jedem neuem Mitglied sind wir in der Lage, unser Leistungsangebot weiter auszubauen.
Werden Sie Premium-Mitglied!
Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin
Beauftragen Sie ganz einfach uns für die Arbeitssicherheit, Brandschutz und Betriebsmedizin in Ihrem Unternehmen. Wir machen das für Sie.
Jetzt als Sozialunternehmer*in durchstarten!
Wenn Sie sich in der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe selbständig machen wollen, sind Sie bei uns sehr gut aufgehoben. Ganz gleich ob es z.B. um die Gründung einer Kleinsteinrichtung, eines Kinderhauses oder einer mehrgruppigen Einrichtung geht. Wir haben mehr als 150 Gründungen in der gesamten Bundesrepublik erfolgreich begleitet und erhalten von unseren Mandanten erstklassige Bewertungen. Für Gründerinnen und Gründer bieten wir ein Webinar für den Einstieg in das Thema Existenzgründung an. Hier geht es direkt zur Buchung.
Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Wir müssen uns wohl ernsthafte Sorgen machen. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trifft insbesondere kleine Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Und zwar besonders hart.
Nur die wenigsten Leistungserbringer haben zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten. Dabei müssen alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von der Mitarbeitendenzahl einen Datenschutzbeauftragten vorhalten, weil sie grundsätzlich besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten. Dieser Sachverhalt ist bei vielen Trägern nicht bekannt. Eigentlich ein alter Hut… Hohe Bußgelder drohen.
Hinzu kommt der weit verbreitete Irrglaube, dass Datenschutzkosten allein von den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen sind. Das ist falsch. Es besteht ein Refinanzierungsanspruch.
Die Kosten sind vom Öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltfinanzierung vollständig zu tragen.
Sie wollen den Datenschutz lieber vollständig in professionelle Hände legen? Gerne stehen wir Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte zur Seite.
Gegen eine monatliche Bestellungsgebühr in Höhe von 149 € zzgl. MwSt. übernimmt ein TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter aus unserem Team für Ihr Unternehmen das Amt des Datenschutzbeauftragten.
Hinweisgeberschutz
Wir stellen Ihnen ein Hinweisgebersystem als Software zur Verfügung, mit dem Sie die Pflichten des HinSchG einfach umsetzen können.
Die monatlichen Kosten betragen lediglich 29,90 €. Der Vertrag ist monatlich kündbar.
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen sich mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen. Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern fordert von Unternehmen und insbesondere von juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors, einen anonymen und sicheren Meldeweg für Hinweisgeber. Sofern interne Missstände auftreten, werden durch das Hinweisgebersystem etwaige Whistleblower ermutigt, auf eine Meldung gegenüber den Aufsichtsbehörden oder öffentlichen Medien zu verzichten.
Fortbildungen & Seminare
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Verabschiedung neuer Landesrahmenverträge nach dem SGB IX, müssen nun auch die Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe belastbare Fachkonzepte entwickeln. In diesem Seminar vermitteln wir das notwendige Grundlagenwissen und die erforderlichen Inhalte für die Erarbeitung.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie für jede betriebsnotwendige Investition einen Bewilligungsbescheid des Eingliederungshilfeträgers vorliegen haben müssen? Glauben Sie nicht? Das sollten Sie aber! Denn am Ende haften Sie ggf. für grob fahrlässiges Handeln.
Das Teilhabeplanverfahren der Eingliederungshilfe in NRW hat einen hohen Anspruch an Mitarbeitende, die für die Erhebung des individuellen Teilhabebedarfs verantwortlich sind, da die gesamte Lebenssituation der Leistungsberechtigten vollständig erfasst werden soll. Wie aber werden die Informationen in der Teilhabeplanung BEI_NRW aufgenommen?
In der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz personenbezogener Daten von entscheidender Bedeutung. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Artikel 32 DSGVO zwingend erforderlich.
Aufgepasst und Mitgemacht: Ihr Navigations-Update durch den Dschungel der SGB VIII Reform ist da!
Wir katapultieren Sie mit unserem eintägigen Online-Seminar direkt in den Zenit der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe! Schluss mit dem alten Trott. Es ist Zeit, Ihre Leistungen nicht nur fachlich und pädagogisch, sondern mit einer gehörigen Portion Pepp und Innovation, auch an den neuesten Entwicklungen und Handlungskonzepten auszurichten.